Normalerweise benötigen Sie keine Baugenehmigung für Ihre Schaukel mit Rutsche und alle Zusätze, denn Spielgeräte zählen nicht unter „Gebäude und gebäudeähnliche Anlagen“, wie die Bauordnung der Bundesländer vorschreibt. Trotzdem sollten Sie einige Regeln beachten. Sehr große Spieltürme und Spielanlagen könnten eine Beeinträchtigung der Anlieger zu Ihrem Grundstück darstellen. Dementsprechend sollten Sie genug Abstand zu Grundstückgrenzen halten, um ein konfliktfreies Miteinander zu gewährleisten. Tatsächlich muss ein Nachbar sogar einen Kinder-Spielturm im Garten dulden. Trotzdem empfehlen wir, weiterhin genügend Abstand zu Ihrem Nachbargrundstück zu halten. Ebenso sollten Sie bei extrem großen Spieltürmen Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt halten. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.